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Copyright & Verwendungshinweise

Unberechtigte Nutzung von Werken

IAM Systemdienstleistungen achtet das geistige Eigentum Dritter; dies erwarten wir auch von unseren Kunden und Benutzern. Werke, Produkte und Informationen von IAM Systemdienstleistungen dürfen Sie nur dann verwenden, wenn wir Ihnen für diese gemäß den Nutzungs- und allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte eingeräumt oder Sie diese erworben haben. In keinem Fall sind Sie berechtigt Produkte oder Werke nachträglich zu verändern oder zu bearbeiten, ohne dass wir Ihnen dazu Sie dazu die schriftliche Genehmigung erteilt haben.

Als registrierter Nutzer akzeptieren Sie, dass wir die Eigentumsrechte an den Werken nicht an Sie übertragen und dass keine unberechtigte Weitergabe von Werken an Dritte erfolgen darf. Sie akzeptieren und stimmen zu, dass IAM Systemdienstleistungen und/oder seine Lizenzgeber alle Eigentumsrechte an den Werken behalten und dass diese Werke durch Urheber-, Marken- oder andere Rechte an geistigem Eigentum von IAM Systemdienstleistungen oder seinen Lizenzgebern geschützt werden.

IAM Systemdienstleistungen behält sich vor unter gewissen Umständen und in alleiniger Entscheidung den Zugriff bzw. die Konten von Benutzern zu sperren, die die Rechte an unserem geistigen Eigentum oder dem Dritter verletzen.

IAM Systemdienstleistungen wird jede unerlaubte Verwendung von Werken oder Produkten zur Anzeige bringen und strafrechtlich verfolgen lassen.
 
Einsatz von Werken und Produkten

Für Sie als unabhängiger Kfz-Unternehmer haben wir auf Basis der gültigen Rechtslage viele Lösungen geschaffen, die Ihnen helfen sollen deutlich zu machen, dass Sie für eine Vielzahl von Fahrzeugmarken qualifizierten Meisterservice, also Wartung, Instandsetzung, Inspektion und/oder Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen bieten.

Die Verwendung der der Markenzeichen der Fahrzeughersteller auf den für Sie produzierten Werken und Produkten geschieht dabei im Rahmen einer funktionsgerechten und zur Verkaufsförderung notwendigen Zeichenverwendung (vgl. z.B. Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.07.2001/ AZ 20 U 34/01 und § 23 Nr. 3 MarkenG).

Mit dem Zusatz von z.B. "Freie Mehrmarken-Werkstatt" machen Sie dabei deutlich, dass die Marke nicht in einer Weise benutzt wird, die den Eindruck erwecken kann, dass eine Handelsbeziehung zwischen Ihrem Unternehmen und dem Markeninhaber besteht, insbesondere das Unternehmen des Wiederverkäufers dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehört oder eine Sonderbeziehung zwischen Ihnen und dem Markeninhaber besteht (vgl. auch Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH), vom 23. Februar1999 / Rechtssache C-63/97).

Der Einsatz der für Ihr Unternehmen produzierten Aktionsmaterialien in Verbindung mit Ihrem Angebot an Handels- und Serviceangeboten geschieht auf Ihre Verantwortung.


Rechtliches